Vermögensaufbau
Maßgeschneidert Vermögen aufbauen
Immobilien sind eine wertvolle Vermögensanlage. Aber Immobilien bedeuten Pflichten, Verantwortung und ein planvolles Vorgehen.
Ich berate Sie umfassend im Umgang mit Immobilien, deren Finanzierung, zu Sparplänen und Versicherungen.
Nutzen Sie 25 Jahre Erfahrung und unabängige Beratung. Als persönliche Ansprechpartnerin stehe ich Ihnen mit meinem Team zur Seite und berate Sie umfassend bei folgenden Vorhaben:
- Gemeinsame Erarbeitung individueller Lösungen
- Vermögenswirksame Leistungen
- Baufinanzierung
- Bausparberatung
- Versicherungen
- Altersvorsorge
- Fondssparen
- Immobilien
- Gold
- Vermögensnachfolge/Testament
Vorsorgevollmacht – Immer geschäftlich abgesichert
Sie haben einen Handwerksbetrieb, Sie sind als Kaufmann erfolgreich, Ihre Angestellten profitieren von Ihrem Erfolg als Unternehmer. Doch wer übernimmt Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie krankheits- oder altersbedingt ausfallen?
Treffen Sie frühzeitig Vorsorge, damit im Notfall die Fortführung Ihres Unternehmens gesichert ist. Dazu gehört unbedingt die Erteilung einer unternehmerischen Vorsorgevollmacht an eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Sinne handelt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.
Eine unternehmerische Risikovorsorge braucht Kompetenz.
Für eine umfassende und rechtssichere Vorsorgevollmacht brauchen Sie eine kompetente Beratung, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist und Ihre Zielvorstellungen und Wünsche zum Maß aller Dinge macht.
Wir bieten Ihnen das Wissen hierzu, das durch die Unterstützung kompetenter und hoch spezialisierter Juristen abgesichert ist, mit denen wir erfolgreich zusammenarbeiten.
Vertretungsrechte – Im Fall der Fälle
Sie können ganz plötzlich in eine Situation geraten, in der Sie nicht mehr selbst über Ihre Belange entscheiden können, etwa durch Krankheit oder einen schweren Unfall. In Deutschland ist die gesetzliche Situation so, dass es keine Vertretungsrechte für Erwachsene gibt. Wenn keine entsprechende Vollmacht vorliegt, muss das Betreuungsgericht einen amtlichen Betreuer bestellen.
Dies bedeutet, dass der Staat dann über Ihr Vermögen entscheidet. Selbst bei einer eventuellen Unterbringung im Heim haben ganz schnell die Behörden das Sagen. In diesem Bereich sind eine Vorsorgevollmacht und ein Testament unverzichtbar.